Soli-Entscheidung

Nachdem beim Bundesfinanzhof zwei Klagen gegen den Solidaritätszuschlag eingegangen waren, verhandelt das Gericht heute über die Verfassungsvereinbarkeit des „Soli´s“.

In zwei mündlichen Verhandlungen muss von den obersten Finanzrichtern geklärt werden, ob der Zuschlag mit der Verfassung zu vereinbaren ist. Wenn die Richter Bedenken haben, wird der Fall dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgelegt. Der „Soli“ ist schon seit seiner Einführung nach der deutschen Wiedervereinigung in der Bevölkerung umstritten. Er beträgt seit 1998 bundesweit einheitlich 5,5 Prozent der Lohn-bzw. Einkommenssteuer. Der Bund wird dieses Jahr etwa 12 Milliarden Euro durch den „Soli“ einnehmen.