Fernwärme

Der Bundesgerichtshof hat erneut die Rechte von Fernwärmekunden im Kampf gegen Tariferhöhungen gestärkt.

Die Versorger dürfen sich bei der Preisfestsetzung nicht nur auf Gas- und Ölpreise berufen.Vielmehr müsse als Bemessungsgröße ein Indikator gewählt werden, „der an die tatsächliche Entwicklung der konkreten Bezugskosten des Brennstoffs anknüpft, der bei der Wärmeerzeugung überwiegend eingesetzt wird“.