Bankensteuer

Die EU-Kommission hat zur Finanzierung des langfristigen Rettungsmechanismus für Euro-Länder eine Bankensteuer vorgeschlagen, über die 50 Milliarden Euro eingenommen werden sollen.
Dazu erklärte Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken:
„Der Bankenverband lehnt eine solche Abgabe ab. Die derzeitigen finanziellen Krisen einiger EU-Mitgliedsstaaten wurden nicht durch den Bankensektor verursacht. Es handelt sich vielmehr um eine Staatsschuldenkrise. Die Stabilisierung dieser Länder liegt im Interesse der gesamten Wirtschaft und kann daher nicht allein auf die Schultern der Banken geladen werden. Sollte eine solche Abgabe etwa nach dem Vorbild des Restrukturierungsfonds in Deutschland erfolgen, müsste sie zudem den verfassungsrechtlich besonders strengen Anforderungen an Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion genügen. Dies bedürfte einer eingehenden Prüfung, erscheint aber nach erster Einschätzung zweifelhaft. So liegt in diesem Fall nicht die erforderliche Finanzierungsverantwortung der Kreditwirtschaft vor.

Bei alldem müsste eine solche Sonderbelastung auch im Zusammenhang mit den gesamten derzeit diskutierten Regulierungsmaßnahmen gesehen werden. Zu denken ist hier etwa an die verschärften internationalen Eigenkapitalanforderungen, mögliche zusätzliche Anforderungen an die Einlagensicherung, die in einzelnen Staaten wie Deutschland erhobene Bankenabgabe und vielleicht sogar eine Finanzmarktsteuer. Die Grenze der Belastbarkeit für den Bankensektor ist damit schon lange erreicht. Dies muss auch die EU-Kommission in ihren Überlegungen berücksichtigen.“

Quelle:
Bundesverband deutscher Banken
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