Nach der Verfügung des Bayerischen Landesamtes für Steuern vom 13.02.2012 kann der belieferte Kunde seine gesetzliche Aufbewahrungspflicht nicht erfüllen, wenn er lediglich die Archivierungs-CD mit den Daten des Lieferanten aufbewahrt. Darauf verweist Monika Walther, Inhaberin und Geschäftsführerin von MWS-Buchhaltungsservice, Tutzing der...