SHB Altersvorsorgefond: Anleger bangen um ihre Einlagen

Berlin, 25.01.2013 „Mit Sicherheit gut“ – so lautet das Firmenmotto der „SHB Innovative Fondskonzepte AG“, mit dem besonders für das Produkt „Altersvorsorgefonds KG“ geworben wurde. Bereits in der Einleitung des Emissionsprospektes wird die Zielsetzung des Fonds klar beschrieben: Durch die Investition in mehrere wertbeständige Immobilienobjekte sei eine ideale Form des Vermögensaufbaus und der Altersvorsorge gefunden, die sich auch Kleinanleger durch Ratenzahlungsverträge „Immorente“ leisten können. Allerdings sind derartige geschlossene Fonds nur in den seltensten Fällen zur Altersvorsorge geeignet, wie der Bundesgerichtshof zuletzt am 06.12.2012 mitteilte (AZ: III ZR 66/12).

„Sicherheit“ wichtigster Baustein der Altersvorsorge

„Hintergrund ist das jeder unternehmerischen Beteiligung anhaftende Totalverlustrisiko, was sich schwerlich mit den Sicherheitsgedanken bei der Altersvorsorge verträgt. Und um die Sicherheit ihrer Altersvorsorge machen sich die Anleger des „SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorgefonds KG“ zunehmend Sorge“, berichtet der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.

Rechtsanwalt Röhlke: „Einer hier vertretenen Mandantin wurde die Beteiligungsvariante „Clevere Kombi“ verkauft. Das bedeutet, dass nur 50% der Zielsumme von der betroffenen Anlegerin am Vertragsbeginn eingezahlt werden mussten, die anderen 50% sollten durch sogenannte thesaurierte Ausschüttungen erwirtschaftet werden. Allerdings sind diese Ausschüttungen eingestellt bzw. reduziert worden, so dass die Zielsumme offensichtlich nicht erreicht werden kann. Darüber hinaus, sei eine wichtige Immobilienbeteiligung des Altersvorsorgefonds vor kurzem von den Banken über 6 Mio. Euro abgewertet worden. Die SHB bzw. die Objektgesellschaft musste daraufhin über 3,5 Mio. Euro Sonderzahlung an die Bank leisten, wie die Fondsgesellschaft Mitte 2011 mitteilte.“

Pikanterweise wurde gerade dieses Immobilieninvestment zuvor von der SHB AG, der Dachgesellschaft der Gruppe, für 38 Mio. Euro erworben. Aber auch die andere Immobilieninvestition des Fonds scheint nicht plangemäß zu laufen. Fakt ist, dass mit dem erst am 02.01.2013 veröffentlichten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 der Gesellschaft mitgeteilt wurde, dass eine Teilwertabschreibung i. H. v. 19,6 Mio. Euro auf die Anteile an der LHI Immobilienfond GmbH & -Co. Technologiepark Köln Beteiligungs KG vorgenommen werden musste. Die Bilanzsumme des Fonds ist insgesamt im Jahre 2011 ohne nähere Erläuterungen auf nur knapp 19 Mio. Euro gesunken, während es im Jahre 2009 noch 118 Mio. Euro waren.

Welche Auswirkung hat diese Entwicklung?

„Nicht nur das diese Entwicklung große Besorgnis bei betroffenen Anlegern auslöst ist sie sehr bedenklich, denn offensichtlich läuft der Fond nicht annähernd prognosegemäß, so dass auch die Auffüllung des fehlenden Teils der „Cleveren Kombi“ für meine Mandantin fraglich erscheint. Außerdem steht nicht fest, dass die bisher getätigten Entnahmen, die dann thesauriert werden sollten, nach den Aussagen des Emissionsprospektes aus dem Ertrag des Fonds geleistet werden sollten und keine Ausschüttungen aus dem einbezahlten Eigenkapital stattfinden sollte. Wenn aber der Fond die Ausschüttungen nicht aus den Erträgen, sondern aus dem bereits geleisteten Teil der Einlage meiner Mandantschaft erbracht hat, besteht im schlimmsten Fall eine Nachzahlungspflicht meiner Mandantin gegenüber dem Fond. Derartige Nachzahlungen im Falle eines wirtschaftlichen Scheiterns einer Fondgesellschaft beschäftigen derzeit viele Gerichte. Die Fondgesellschaften versuchen im Regelfalle die Auszahlungen zurückzufordern bzw. den noch offenen Teil der vertraglich vereinbarten Einlagensumme vom Anleger zu holen“, erläutert Rechtsanwalt Röhlke die Vorgehensweise.

Hilfe für betroffene Anleger möglich?

Rechtsanwalt Röhlke hierzu: „In den hier bekannten Fällen haben die Anlageberater die Kunden allerdings nie auf dieses Risiko hingewiesen. Dies stellt eine Chance der betroffenen Anleger auf Schadensersatzforderungen dar.“ Damit betroffene Anleger sicher ihrer Altersvorsorge entgegen gehen können, sollten sie prüfen, ob auch sie von dieser Entwicklung betroffen sind. Um nicht später in die Röhre zu schauen, Hilfe beim erfahrenen und  spezialisierten Anwalt  einholen.

V.i.S.d.P.:

Christian-H. Röhlke
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Rechtsgebiete
Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht.

Kapitalanlagenrecht
Hauptsächlich werden Anleger im Bereich unrentabler stille Beteiligungen oder steuerbegünstigter Immobilienfonds betreut. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als „Immobilienrente“ schmackhaft gemacht wurden.

Handelsrecht
Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.