Provisionen bei Immobilienkäufen

Beim Immobilienerwerb muss das finanzierende Kreditinstitut dem Darlehensnehmer grundsätzlich nicht von sich aus auf eine im Kaufpreis enthaltene und an den Vertrieb gezahlte Provision hinweisen, sofern diese nicht zu einer so wesentlichen Verschiebung des Verhältnisses zwischen Kaufpreis und Verkehrswert der Immobilie beiträgt, dass das Kreditinstitut von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen musste.

Werden allerdings tatsächlich höhere Provisionen an den Vermittler gezahlt als der formularmässige Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrag ausweist, kann hierdurch beim Anleger ein gezielt unrichtiger Eindruck erweckt werden, welcher eine arglistige Täuschung des Anlegers über die Höhe der Vertriebsprovision darstellt.