Prokon: Vorsicht bei einer Investition

Das Landgericht Itzehoe hat dem Windkraft­konzern Prokon verboten, mit irreführenden Aussagen für den Kauf von Genussrechten zu werben.
Prokon habe in Postwurf­sendungen und Flyern einseitig die Vorteile der Genuss­rechte hervor­gehoben, ohne auf die erheblichen Risiken der Anlage hinzuweisen. Geklagt hatte die Verbraucher­zentrale Hamburg.

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