Leutheusser-Schnarrenberger: So nicht!

Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat nicht nur ein überaus schlechtes Timing, sondern auch noch eine ziemlich abstruse Idee, was den Umgang mit der Sicherungsverwahrung von Schwerverbrechern betrifft.

Um die ohnehin fragwürdigen Auflagen des Bundesverfassungsgerichtes zu erfüllen, will die Ministerin jetzt frühzeitig „vollzugsöffnende Maßnahmen gewähren“. Je eher also die Schwerverbrecher Freigang und Urlaub bekommen, umso besser?! Im Entwurf von Leutheusser-Schnarrenberger ist außerdem von „abstrakter Flucht- und Missbrauchsgefahr“ die Rede, was ja nicht ausreichen würde, um die Lockerungsmaßnahmen zu verweigern. Liebe Frau Ministerin, entschuldigen Sie bitte, aber was ist an dieser realen Gefahr, insbesondere bei Sexualverbrechern, denn bitteschön abstrakt? Inzwischen muss man doch kein Psychologe mehr sein, um zu wissen, dass die Wiederholungsgefahr bei Vergewaltigern und Kinderschändern mehr als hoch ist und die Therapieerfolge zu wünschen übrig lassen. Die Sicherheit von Personen fahrlässig aufs Spiel setzen und damit in Kauf nehmen, dass weitere Leben und Seelen zerstört werden, und das alles nur zugunsten von Paragraphenreiterei? Nein danke!