Klingeltonabzocke

Fehlende Preisangaben und Abofallen beim Kauf von Handyklingeltönen sind ein stetes Ärgernis. Damit soll nun Schluss sein: Insgesamt zehn Anbieter von Handyklingeltönen hat die Verbraucherzentrale NRW bereits abgemahnt.

So war´s bislang: Wer im Internet einen Klingelton kaufen wollte, bekam den Preis meist erst zu sehen, nachdem Buttons wie „Kaufen“, „Bestel­len“ oder „Download“ geklickt wurden. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW ein klarer Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Die Folge: Mehrere Preisverweigerer erhielten eine Abmahnung, darunter auch die Netzbetreiber Telekom, Vodafone, O2 und E-Plus. Andere locken ihre Kunden durch die Hintertür in ein Abonnement locken. Der beliebte Dreh hier: Obwohl Interessenten auf den Katalogseiten der Unterneh­men einzelne Klingeltöne auswählen, ist bei der Bestellung automatisch der Kauf eines kostspieligen Abonnements voreingestellt. Bisweilen gibt es sogar keine Möglichkeit, einen einzelnen Klingelton zu kaufen. Infor­miert wurde hierüber eher beiläufig.

Viele dieser Rechtsverstöße entschärfte die Verbraucherzentrale NRW mittels juristischer Instrumente wie Abmahnungen und Einstweiliger Ver­fügungen. Das Zwischenergebnis der Klingelton-Aktion: Die Telekom (t-mobile.de), O2 (o2online.de), E-Plus (eplus-unlimited.de), Arvato Mobile (handy.de), Fox Mobile (jamba.de), Hammerpage.de, mobilcom-debitel (mload.de) und Bob Mobile (bobmobile.de) haben ihre Internet­seiten bereits umgestaltet. Doch damit sind die Aufräum-Arbeiten noch nicht erledigt. Denn einige der abgemahnten Klingelton-Anbieter änderten ihre Bestellseiten nicht ausreichend oder verweigerten die von der Verbraucherzentrale NRW geforderte Unterlassungserklärung. Gegen diese Firmen wird die Ver­braucherzentrale nun gerichtlich vorgehen.

Quelle:VBZ NRW