Kirch-Gruppe zieht Klage in Erwägung

Die Unternehmensgruppe des vor kurzem verstorbenen Medienmanagers Leo Kirch hat ein massives Problem damit, dass Ackermann zum obersten Kontrolleur der Deutschen Bank aufgestiegen ist.

Anwälte der Gruppe wollen jetzt prüfen, ob es sich bei dem übergangslosen Wechsel Ackermanns vom Vorstand in den Aufsichtsrat um einen „Umgehungstatbestand“ handelt. Die Deutsche Bank und die Kirch-Gruppe haben schon seit vielen Jahren Probleme miteinander. Das Unternehmen glaubt, dass die Äußerungen des ehemaligen Institutschefs Breuer für das Scheitern des Medienimperiums verantwortlich war. Die seit 2009 vorgeschriebene „Cooling-off-Periode“ würde auch bei einem Wechsel Josef Ackermanns von der Vorstandsspitze in den Aufsichtsrat der Deutschen Bank gelten. Mit ihr soll die Unabhängigkeit der Kontrollgremien gestärkt werden. Jedoch gibt es auch im Aktiengesetz Ausnahmen, die die Regel bestätigen, nämlich dann, wenn Aktionäre, die mehr als 25 Prozent der Stimmrechte haben, wollen, dass ein Vorstand übergangslos als Kontrolleur für das Unternehmen weiterarbeitet. Wir dürfen also gespannt sein, ob die Klage tatsächlich eingereicht wird, und wenn ja, wie sich das Ganze dann entwickelt…