Hausbesitzer zur Prüfung eigener Abwasserkanäle verpflichtet

In Nordrhein-Westfalen müssen Hausbesitzer ihren Kanal selbst auf Schäden prüfen.

Die Kontrollen sollten in der Regel bis zum Jahr 2015 abgeschlossen sein und alle 20 Jahre durchgeführt werden. Für Grundstücke in Wasserschutzgebieten muss die Prüfung noch vor 2015 durch sein, ebenso bei Kanälen auf Gewerbegeländen, die vor 1990 gebaut wurden.

Sollten Hausbesitzer der Prüfung des privaten Kanals nicht nachkommen, könnte ihnen eine behördliche Prüfung mit 300 Euro teuer zu stehen kommen. Für Reparaturarbeiten sind unterschiedliche Schadensklassen angesetzt. Bei kleinen Schäden sei keine Reparatur nötig, mittelgroße Schäden müssen innerhalb von 5 Jahren beseitigt werden, große Schäden sofort.

Laut Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) werden die Regeln im Laufe der nächsten Woche in Kraft treten.