Hamburg Mannheimer-da reibt man sich die Augen wenn das alles stimmt!

Schon beachtlich wenn man eine Vorabanzeige im Handelsblatt, welche uns in die Redaktion zugespielt wurde, so zur Kenntnis nimmt.Auch versteht man dann vielleicht etwas mehr,warum es den Herrn Kaiser nicht mehr gibt.Den Herrn Kaiser von der Hamburg Mannheimer der uns 30 Jahre begleitet hat. Mann reibt sich einfach nur die Augen, wenn diese uns zugespielten Informationen so stimmig sein sollten.
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Zitat aus der Anzeige:
Irreführende Werbung für Riester-Renten-Verträge
Nach den derzeitigen Ermittlungen wurde durch die HM AG für die Jahre 2005 und 2006 ein Modell für die Riester-Rente erarbeitet. In den Verträgen ist es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Inkorrektheiten
gekommen. Im Nachhinein ist Kunden aufgefallen, dass die Tarife in den Anträgen anders lauteten als diese letztendlich in den Verträgen abgeschlossen wurden. Hierdurch kann ein Schaden von bis zu
4.000 € pro Einzelkunden entstehen. Obwohl die HM AG Kenntnis von dieser Vorgehensweise hatte, sind die betroffenen Kunden nicht informiert worden.

Punkt II des Vorabberichtes
Fehlerhafte Abrechnung von Lebensversicherungen
in den Neuen Bundesländern

Nach der Wende hat die HM AG viele Neukunden in den Neuen Bundesländern gewonnen. Bei allen Kunden hat die HM AG in den Jahren zwischen 1990 bis Mitte 1993 in den Neuen Bundesländern die
Beiträge im Wege des Erstinkassos eingezogen. Das heißt, dass die Versicherten eine jährliche Zahlung im Vorhinein entrichten mussten. Insgesamt ging es um ca. 800.000 vermittelte Lebensversicherungsverträge. Kalkuliert wurden die Beträge jedoch nicht auf Basis des Erstinkassos, sondern auf eine monatliche Zahlungsweise, was dazu führte, dass dem einzelnen Versicherungsnehmer 6 % weniger Versicherungssumme pro Jahr zustand. Dazu ein Beispiel:
Ausgehend von einer Versicherungssumme von 20.000 € geht dem Kunden bei einer Verzinsung von 6 % ein Betrag in Höhe von 1.200 € ohne der Gewinne daraus verloren. Rechnet man dies über einen
Zeitraum von 3 Jahren, ergibt sich daraus ein sehr hoher Betrag, welcher aufgrund der Einzelverträge nachvollzogen werden kann.Im Jahr 1993 erkannte man die fehlerhafte Abrechnung und stellte diese für die Zukunft um.

Eine Erstattung für die Vergangenheit erfolgte an die Kunden nicht. Eine Erstattung an die Kunden erfolgte nicht. Dies wurde den Kunden zum Vorteil der HM AG vorenthalten.
Insgesamt waren für die HM AG seit dem Jahr 1973 bis heute ca. 500.000 Mitarbeiter als Handelsvertreter beschäftigt und unter dem Namen „HMI-Organisation“ strukturiert. In Spitzenzeiten waren
bis zu 35.000 Handelsvertreter für die HM AG tätig, heute sind es noch etwa 8.000 bis 10.000. Bei der HMI-Organisation handelt es sich um einen „Strukturvertrieb“ aus Handelsvertretern. Die einzelnen
Handelsvertreter sind hierarchisch in den Stufen 1-6 organisiert. In der obersten Stufe sind ca. 16 Generalrepräsentanten vertreten, wobei drei Altgeneräle an der Spitze der Hierarchie stehen.
Ziel der Gründung der HMI-Struktur war, kostengünstig Kunden zu gewinnen. Aufgrund der Einsetzung von Handelsvertretern sollten Sozialversicherungsbeiträge gespart werden. Die Handelsvertreter der
HMI-Organisation waren und sind ausschließlich für die HM AG (heute ERGO) tätig.
Die Altersabsicherung der Handelsvertreter sollte durch die gesetzlichen Ansprüche nach § 89 b HGB erfolgen. Zusätzlich wurde ein System für die Altersvorsorge entwickelt. Dieses besteht aus zwei
Komponenten: dem „Future Fonds“ und dem „Geschäftswertmodell“ und wurde zwischen den (General-) Repräsentanten der HMI-Struktur und der HM AG in der „Hamburger-Vereinbarung“ geregelt.
Wie sich erst jetzt herausstellte, wurden für diese Ansprüche weder Rückstellungen gebildet, noch kommt die ERGO für diese Ansprüche selbst auf.
Im Gegenteil: Die Ansprüche der Handelsvertreter wurden insgeheim von der HM AG abgezogen.

Im Ergebnis kommen die Handelsvertreter also wirtschaftlich selbst für ihre Ansprüche auf. Bei den zusätzlich
vereinbarten Altersvorsorgeansprüchen handelt es sich also um reine „Scheinansprüche“ der
Handelsvertreter, die diesen zur formalen Zufriedenstellung zwar eingeräumt wurden, aber wirtschaftlich
keinen Gewinn brachten. weil dies vorher von den Provisionen abgezogen wurde.
Für ihre Vermittlungstätigkeit erhalten die Handelsvertreter Provisionen. Damit insgesamt ein rentables Geschäft sichergestellt ist, setzt die ERGO einen Verwaltungskostenanteil von 24-25 % des Prämienaufkommens auf den einzelnen Versicherungsvertrag an. Hiervon werden alle Kosten der Versicherung
erfasst. Dementgegen ist bei Lebensversicherungen anderer Anbieter allgemein lediglich ein 9-10 %iger (!) Ansatz als Versicherungsprämie für Verwaltungskosten üblich.
Die Handelsvertreter selbst erhalten bei Abschluss einer Lebensversicherung eine Provision von 5,4 % des Vertragsvolumens. Aufgrund des Strukturaufbaus in sechs Stufen steht allen Handelsvertretern maximal ein Anspruch von 3,6 % der Versicherungssumme zu. Bis 2010 entsprach dies einem Maximalbetrag
von 21,22 € bei den in der (obersten) sechsten Stufe angesiedelten Handelsvertreter.

Altgeneräle konnten hingegen eine Provision bis zu 25,00 € abrechnen. Der übrige Anteil der Provision von 1,8 % wurde für die innere und äußere Verwaltung angesetzt.
Auffällig ist bereits, dass die Kalkulation der Versicherungsprämien bei den vermittelten Lebensversicherungen deutlich überhöht ist, vergleicht man diese mit den allgemein üblichen Versicherungstarifen,
die einen Kostenaufschlag von 9-10 % und nicht 24-25 % vorsehen.
Zitat Ende

Wir wollen an dieser Stelle nicht weitere unglaubliche Dinge zittieren, sondern empfehlen Ihnen dringend das Handelsblatt vom morgigen Tag zu kaufen und diese Anzeige zu lesen.Das liest sich wie ein „krimi“. Ob mit diesem Wissen heute überhaupt noch ein Kunde in Lebensversicherungen investieren wird ist farglich.

Die ERGO Gruppe wird an diesem Bericht schwer…………aber ganz schwer zu Knabbern haben.

Wir werden natürlich am morgigen Tage die ERGO Gruppe dazu befragen.Heute Abedn war dort vond er Presseabteilung keiner mehr zu sprechen-logisch Feierabend!