Golden Gate Trust AG

In den letzten Tagen erreichten uns Nachrichten bezüglich des oben genannten Unternehmens.

Hier ging es um angebliche „staatsanwaltschaftliche Ermittlungen“ gegen das Unternehmen. Natürlich „glauben wir nicht Alles und fragen vor einer Veröffentlichung immer erstmal nach“. Da wir eine der involvierten Personen kennen und für äußerst vertrauenswürdig halten, haben wir diese Person auf das Thema angesprochen.Der Vorgang an sich wurde uns bestätigt, jedoch mit dem ausdrücklichen Hinweis „alles in Ordnung“. Daran haben wir keinerlei Anlass zu Zweifeln.

Manchmal gibt es eben Neider die solche „Aktionen“ in Gang setzen. Wie heißt das alte Deutsche Sprichwort „Mitleid bekommt man geschenkt-Neid muss man sich erarbeiten“.

Allgemeiner Hinweis
Grundsätzlich können immer dann Verwirrungen und Irritationen bei Kunden und Vermittlern auftreten, wenn der Vorstand in beiden Gesellschaften, zumindest in einer Person, aus der „näheren Familie“ zu kommen scheint, eventuell ist das aber auch nur Namensgleichheit.

Fragen sie bim Unternehmen nach, ob dem so ist.Wenn ja dann sollten Sie als Vermittler beim Verkaufsgespräch mit dem Kunden auf diesen Zusammenhang hinweisen.

Auszüge aus dem Unternehmensregister vom heutigen Tage:

GOLDEN GATE TRUST AG, Düsseldorf, Kaiser-Friedrich-Ring 43, 40545 Düsseldorf. Aktiengesellschaft. Satzung vom 22.07.2010 mit Änderungen vom 04.11.2010 und 11.02.2011. Geschäftsanschrift: Kaiser-Friedrich-Ring 43, 40545 Düsseldorf. Zweigniederlassung unter gleicher Firma errichtet in: 49074 Osnabrück, Geschäftsanschrift: Schlossstraße 30, 49074 Osnabrück. Gegenstand: Die Vermittlung von Anlagegold, die Vermittlung von Kapitalanlagen, soweit erlaubnisfrei nach der Bereichsausnahme des KWG, mithin ausschließlich im Bereich des Ausnahmetatbestandes des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG und die Verwaltung eigenen Vermögens. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Ist nur ein Vorstand bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, wird die Gesellschaft durch zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam oder durch ein Mitglied des Vorstands zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann die Mitglieder des Vorstands von dem Verbot der Mehrfachvertretung (§ 181 Alt. 2 BGB) befreien. Vorstand: Tissen, Andreas, Düsseldorf, *29.11.1975. Nicht mehr Vorstand: Gerein, Josef, Osnabrück, *09.07.1961. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht

Amtsgericht Düsseldorf Aktenzeichen: HRB 65093 Bekannt gemacht am: 22.02.2011 12:00 Uhr

In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

18.02.2011

Star Group Financial Services AG, Düsseldorf, Kaiser-Friedrich-Ring 43, 40545 Düsseldorf. Aktiengesellschaft. Satzung vom 21.01.2011. Geschäftsanschrift: Kaiser-Friedrich-Ring 43, 40545 Düsseldorf. Die Vermittlung von Versicherungen und Finanzdienstleistungen sowie die Verwaltung von Immobilien und der Handel mit Immobilien sowie die Vermittlung von Reisedienstleistungen. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 2. Alternative BGB kann erteilt werden. Vorstand: Tissen, Andrej, Voerde, *18.06.1953, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Star Group Insurance Services GmbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 58870) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.01.2011. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.