Finanzberatung nicht bedarfsgerecht

Untersuchungsergebnisse aus der Beratungspraxis der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zeigen:

Die Qualität der Finanzberatung durch Finanzdienstleister weist erhebliche Mängel auf. In 88 Prozent der Fälle haben Verbraucher Verträge zur Prüfung vorgelegt, die allenfalls zum Teil oder überhaupt nicht ihrem Bedarf entsprechen.

Die zwischen Oktober 2010 und April 2011 durch die Verbraucherzentrale ausgewerteten Verträge sprechen eine deutliche Sprache: In 176 der 200 analysierten Fälle wurden Verbrauchern Verträge verkauft, die nicht ihrem Bedarf entsprechen. „Weiterhin werden in erster Linie teure, oftmals zu riskante und viel zu oft auch zu unflexible Verträge verkauft. Der Bedarf scheint kaum eine Rolle zu spielen“, fasst Niels Nauhauser, Referent der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Erkenntnisse zusammen.

Gerade mit Blick auf die private Altersvorsorge, die als häufigstes Motiv für eine Geldanlage genannt wird, ist dies ein unhaltbarer Zustand: „Der Rückzug des Staates aus der Daseinsvorsorge verpflichtet zur Durchsetzung von fairen Marktregeln“, fordert Nauhauser. Verbraucher sind auf eine ver-lässliche Finanzberatung angewiesen, die sich ausschließlich an ihrem Bedarf orientiert.

„Die bisherigen Anlegerschutzgesetze packen die Probleme nicht an ihrer Wurzel. Falschberatung darf kein lohnendes Geschäftsmodell sein. Es feh-len klare Regeln, die dem Verbraucher zu seinem Recht auf unabhängige Informationen verhelfen“, so Nauhauser weiter. Die Verbraucherzentrale fordert daher vor allem eine strikte Trennung von Finanzberatung und Ver-trieb, klare Qualifikationsvoraussetzungen sowie eine einheitliche Aufsicht durch die BaFin.

Quelle.VBZ BW