Bundesrat will wichtige und vernünftige Änderungen

Wie schon berichtet verlangt der Bundesrat auf eine strengere Kontrolle geschlossener Fonds. Das ist aus unserer Sicht auch gut so.

In einer Stellungnahme zur Überarbeitung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts schlägt die Länderkammer in einigen Punkten wesentliche Änderungen vor.

Hierzu gehört vor allen Dingen, dass die freien Finanzberater anders als derzeit geplant durch die Finanzaufsicht BaFin kontrolliert
werden. Die Gewerbeämter währen gar nicht in der Lage das zu leisten. Wer soll da das Wissen zur Prüfung haben?

Außerdem müsste jeder einzelne Fonds ein Zulassungsverfahren bei der Behörde durchlaufen. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung
ab Anfang kommenden Jahres den grauen Kapitalmarkt regulieren.
Nach zähem Ringen konnten sich Finanz-, Wirtschafts- und Verbraucherschutzministerium im Februar auf einen gemeinsamen Entwurf einigen. Der Bundesrat nahm dazu am Freitag Stellung, noch bevor der Bundestag das Gesetz diskutiert. Danach werden die Regeln ein weiteres Mal im Bundesrat landen: Sollten weder Regierung noch Bundestag auf die Änderungswünsche eingegangen sein, können die Länder dann den Vermittlungsausschuss einberufen.

Im Regierungsentwurf konnte das Wirtschaftsministerium durchsetzen, dass freie Finanzvertriebe durch die Gewerbeämter kontrolliert werden – und nicht der Aufsicht durch die BaFin unterliegen, wie es Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zunächst gefordert hatte. Dieser Passus stößt auf Kritik, Anlegerschützer halten die Gewerbeaufsicht für zu lax. „Für den Vertrieb von Produkten des grauen Kapitalmarkts sollten die gleichen Bedingungen gelten wie für den Vertrieb von Wertpapieren und Anteilen an Investmentfonds“, fordert der Bundesrat. Aus unserer hat er Recht!