Bankgebühren nicht rechtmäßig

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat Banken untersagt, Bearbeitungsgebühren für Darlehensverträge zu erheben.

Entsprechende Klauseln, dass Kunden zwei Prozent aus dem Darlehensvertrag, mindestens jedoch 50 Euro als Bearbeitungsgebühr bezahlen müssen, sind unwirksam, wie es in dem nun veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen 17 U 192/10) heißt.

Für das Urteil ist berufung zugelassen!