BaFin teilt mit

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht rät den Versicherungsnehmern des griechischen Lebensversicherers VDV Leben International S.A. (in Liquidation) dringend zu prüfen, ob sie in der Datenbank des griechischen Garantiefonds erfasst sind.

Nicht erfasste Versicherungsnehmer sollen ein ausgefülltes Formular und Unterlagen an die VDV Leben International AEAZ (in Liquidation) senden. Eingangsfrist ist der 1. April 2011, 13 Uhr (griechischer Zeit).

Die griechische Versicherungsaufsicht Bank of Greece hatte dem griechischen Lebensversicherer VDV Leben International S.A. mit Beschluss vom 5. Januar 2011 die Erlaubnis entzogen und dessen Abwicklung in die Wege geleitet. Im Verlauf dieses Verfahrens hat die Bank of Greece den griechischen Garantiefonds eingeschaltet.

Im Rahmen des weiteren Verfahrens werden die deutschen Versicherungsnehmer gebeten zu überprüfen, ob sie in der Datenbank des griechischen „Garantiefonds für die Private Lebensversicherung“ (PLIGF) erfasst sind. Weitere Details ergeben sich aus einem auch in deutscher Sprache veröffentlichten Schreiben, welches auf der Webseite des griechischen Garantiefonds abgerufen werden kann. Der PLIGF schickt den ihm bekannten deutschen Versicherungsnehmern das Schreiben ab dem 14. März 2011 zu.

Alle Versicherungsnehmer sollten darüber hinaus die Website des griechischen Garantiefonds unter http://www.pligf.gr/en/searchcontract.aspx?mid=2 aufrufen und dort ihre jeweilige Vertragsnummer sowie ihr jeweiliges Geburtsdatum eingeben. Ist die Suche in der Datenbank erfolgreich, wird eine Bestätigung angezeigt, dass der entsprechende Versicherungsvertrag in der Datenbank enthalten ist. Die BaFin rät den Versicherungsnehmern dringend, die EDV-Bestätigung auszudrucken und als Nachweis der Erfassung aufzubewahren. Die erfassten Versicherungsnehmer müssen dann bis auf weiteres nichts mehr veranlassen. Der Garantiefonds wird den vorhandenen Datensatz bearbeiten und über den Fortgang des Verfahrens auf seiner Homepage informieren.

Falls die Suche in der Datenbank nicht erfolgreich verlief, wird den Versicherungsnehmers in einem automatisch erscheinenden Text die weitere Vorgehensweise beschrieben. Wichtig ist, dass die Versicherungsnehmer diese Vorgehensweise beachten und dafür Sorge tragen, dass die dort genannten Unterlagen einschließlich eines ausgefüllten Formulars bis spätestens 1. April 2011, 13 Uhr griechischer Zeit (Eingangsfrist), per Einschreiben bei der folgenden Anschrift eingehen:

VDV Leben International AEAZ
(In Liquidation)
Leoforos Syggrou 40-42 (3. Stock)
11742 Athen, Griechenland

Für weitere Fragen sollten sich die Versicherungsnehmer direkt an den Supervisor of Insurance Liquidation (Herr Haliotis) wenden. Bei der BaFin können mögliche Ansprüche aus Versicherungsverträgen nicht geltend gemacht werden.

Kontaktdaten für Verbraucher:
Supervisor of Insurance Liquidation
Herr Haliotis
Telefon: +30 210 61 09 287 (werktags zwischen 10.00 und 14.00 Uhr)

Griechische Versicherungsaufsicht
Telefon: +30 210 320 1111
Homepage: www.bankofgreece.gr

Griechischer Garantiefonds für die Private Lebensversicherung
Homepage: www.pligf.gr

Bonn/Frankfurt a.M., den 18. März 2011